Das "Begleitete Fahren ab 17" (BF17) ist ein Programm, bei dem bereits 17 Jährige ein Fahrzeug der Klasse B führen dürfen, wenn eine Begleitperson, die auf der Püfbescheinigung vermerkt ist, mitfährt. Hierzu ist keine besondere Ausbildung oder Prüfung erforderlich. Die Begleitperson soll den Fahrer mit Tipps beim Fahren unterstützen oder ihm Fragen beantworten. Alleine der Fahrer ist verantwortlich, die Begleitperson ist kein Ausbilder und darf auch nicht Eingreifen. Die Begleitpersonen können sich bei uns in der Fahrschule informieren. Grundsätzlich gibt es besondere Anforderungen an die Begleitperson.
Die Begleitperson muss:
mindestens 30 Jahre alt sein,
seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzten
maximal 1 Punkt "in Flensburg" haben.
Während der Fahrt muss eine Begleitperson, die auf der Prüfbescheinigung eingetragen ist anwesend sein. Der Fahrer muss seine Prüfbescheinigung und einen Ausweis, die Begleitperson muss ihren Führerschein dabei haben. Für den Fahrer gilt die 0,0 Promille Grenze für den Begleiter 0,5.
Wenn der Fahrer die Klasse BE besitzt, darf er auch in Anwesenheit einer Begleitperson, die nur die Klasse B besitzt, mit einer BE-Kombination fahren.
Mindestalter | 18 bzw. 17 (Begleitetes Fahren) |
Kraftfahrzeuge | zulässige Gesamtmasse 3.500 kg |
Sitzplätze | max. 9 |
Anhänger | bis 750kg oder Zugfahrzeug + Anhänger max. 3.500 kg z.GM |
Einschluss | AM, L |
1 biometrisches Lichtbild (Passfoto), 1 Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs, 1 Sehtest
Theorie: Der Unterricht (Grundwissen) muss mindestens 12 mal besucht werden zusätzlich muss der Unterricht für die Klasse B zweimal besucht werden.
Praktisch: Grundsätzlich muss man so viele Übungsstunden fahren, bis man in der Lage ist das Fahrzeug sicher zu bedienen, in Rheinland-Pfalz sind aber mindestens 10 Fahrstunden vorgeschrieben. Zusätzlich müssen noch 12 Sonderfahrten absolviert werden.
Theorie: Die Prüfung wird beim TüV in Bad Kreuznach abgelegt. Sie dauert maximal 45 min. Man muss Fragen mit unterschiedlichen Wertigkeiten beantworten dabei dürfen nicht mehr als 10 Fehlerpunkte erreicht oder zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet werden. Bei einer Erweiterung von einer anderen Führerscheinklasse müssen 20 Fragen beantwortet werden, maximal sind 6 Fehlerpunkte zulässig.
Praktisch: Die praktische Prüfung dauert 45 min. In ihr enthalten sind drei Grundfahraufgaben.
Mindestalter | 18 bzw. 17 (Begleitetes Fahren) |
Kraftfahrzeuganhänger | Zugfahrzeug der Klasse B |
zulässige Gesamtmasse | 3.500 kg |
Vorbesitz | B |
1 biometrisches Lichtbild (Passfoto), 1 Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs, 1 Sehtest
Theorie: Es ist kein theoretischer Unterricht vorgeschrieben
Praktisch: Grundsätzlich muss man so viele Übungsstunden fahren, bis man in der Lage ist das Fahrzeug mit dem Anhänger sicher zu bedienen und mit dem Anhänger die Grundfahraufgabe (Rangieren) zu bewältigen. Zusätzlich müssen noch 5 Sonderfahrten absolviert werden. Außerdem muss der Anhänger richtig an- und abgehängt werden können.
Theorie: Keine
Praktisch: Die praktische Prüfung dauert 45 min. In ihr enthalten ist die Grundfahraufgabe und das An- bzw. Abhängen.
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